Kindergarten

Kindergarten

An der Schule Doppleschwand gibt es den 2-Jahres-Kindergarten.

Kindergarteneintritt:

Der Kindergarten dauert zwei Jahre, wovon ein Jahr obligatorisch ist und das zweite freiwillig besucht werden kann. 

Der Eintritt in den freiwilligen Kindergarten ist halbjährlich, im August oder auch im Februar möglich. Wir empfehlen aber die Einschulung im August.

Obligatorisches Kindergartenjahr:

Kinder, die am 1. August 5-jährig sind, besuchen im Schuljahr, welches im August des gleichen Jahres beginnt, das obligatorische Kindergartenjahr.

Anforderungen:

Kinder, die die kantonalen Anforderungen erfüllen, können das freiwillige Kindergartenjahr besuchen.

Dies ist in der Regel ab dem 4. Altersjahr der Fall.

Freiwilliges Kindergartenjahr:

Für den Eintritt ins freiwillige Kindergartenjahr sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

Das Kind ist trocken und kann selbstständig aufs WC gehen

Das Kind kann den Schulweg selbstständig bewältigen

Das Kind kann sich selbstständig umkleiden

Das Kind kann den Blockzeitenrhythmus bewältigen

Empfehlung:

Fremdsprachige Kinder sollten wenn möglich Gebrauch vom freiwilligen Kindergartenjahr machen, um ihre Sprachfertigkeiten zu fördern und festigen.  

Rückstellung:

Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr zurückstellen.

Einschulung:

Die Eltern und die Lehrpersonen entscheiden gemeinsam über den Eintritt in die Primarschule. Bei Uneinigkeit trifft die Schulleitung den Entscheid.

Blockzeiten:

Der Unterricht im Kindergarten findet an fünf Vormittagen von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und an einem Nachmittag statt. Während der Pause (unter Aufsicht) können die Kinder ihr Znüni essen, etwas trinken und sich im Freien bewegen.